Ambulanter Pflegedienst
Auch im Alter so eigenständig wie möglich leben - um dieses Bedürfnis zu erfüllen, versorgt unser ambulanter Pflegedienst unsere Kunden im Großraum Vaterstetten und München in den eigenen vier Wänden.


Unser Pflegedienst
Zuhause ist es doch am schönsten – das wissen wir. Und wenn mit steigendem Alter die ein oder andere Tätigkeit zur Herausforderung wird, ist es unser Ziel, unseren Kunden ein weitgehend eigenständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Mit der Unterstützung, die unsere Kunden für ihre individuelle Situation benötigen. Unsere Leistungen setzen sich flexibel zusammen und richten sich ganz nach ihren Bedürfnissen.
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege bzw. medizinische Versorgung
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Zusätzliche Serviceleistungen im Alltag
Ambulante Pflege im Überblick
Sprechen Sie uns auch gerne auf zusätzliche Serviceleistungen an.
Pflege im gewohnten Umfeld
Unsere Kunden und Patienten können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und werden umfassend von unserem kompetenten Pflegedienst versorgt.
Bedürfnisorientiertes Pflegeangebot
Unsere Pflegezeiten passen wir individuell an die Bedürfnisse und den Tagesablauf unserer Kunden an.
24-Stunden Hausnotruf
Schnelle Versorgung auch in Notfällen – wir sind rund um die Uhr für unsere Kunden erreichbar.
Beste medizinische Versorgung
Kompetentes und examiniertes Fachpersonal kümmert sich um die bestmögliche medizinische Grundversorgung.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Kochen, Einkaufen, Wohnungsreinigung und die Vermittlung von alltäglichen Terminen – wir unterstützen, wo wir können.
Abwechslung im Alltag
Unser Personal kümmert sich nicht nur um die Pflegemaßnahmen, sie schenken auch Zeit, Freude und Gesellschaft.
Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch.
Bei Interesse an unserem ambulanten Pflegedienst und seinen vielseitigen Leistungen, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Unsere Betreuungsmaßnahmen im Detail
Unser ambulanter Pflegedienst steht unseren Kunden zur Seite, um sie bei der Bewältigung Ihrer Beeinträchtigungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr Gesundheitszustand bestmöglich erhalten bleibt. Im Gesetz sind die spezifischen Leistungen festgelegt, die von den Pflegekräften erbracht werden.

Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Grundversorgung unserer Kunden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Betreuungsleistungen. Wir möchten dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kunden so lange wie möglich sicherzustellen, weshalb examiniertes Fachpersonal die Vergabe von Medikamenten, Wunderversorgung und weitere medizinische Aufgaben übernimmt.
- Medikamentenvergabe
- Wunderversorgung und Verbandswechsel
- Messung des Blutzuckerspiegels
- Blutdruckmessung
- Anlegen von Kathetern

Körperbezogene Pflege
Die körperbezogene Pflege konzentriert sich auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung. Dies bedeutet, dass unsere Fachkräfte die Kunden in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität unterstützen, um so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben.
- Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Bekleiden und Entkleidungg
- Waschen, Duschen, Baden, Haarewaschen
- Kämmen, Frisieren, Rasieren
- Mundhygiene und Zahnhygiene
- Vorbereitung und Aufnahme von Nahrung

Unterstützung im Alltag
Die Unterstützung bei der Haushaltsführung sowie die pflegerische Betreuung umfasst alle Maßnahmen in Bezug auf den Alltag, die Wohnung und Orientierung unserer Kunden. Unser Ziel ist es, sie dabei zu unterstützen, so selbstständig wie möglich zu leben. Falls erforderlich, werden mit steigender Einschränkung immer mehr Aufgaben der Haushaltsführung von unseren Pflegefachkräften übernommen.
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung
- Einkauf von täglichen Notwendigkeiten
- Wäschewaschen und Wechseln von Wäsche und Kleidung
- Alltagsbeschäftigung wie z.B. Musik hören, Zeitung lesen
- Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen auch gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Wir unterstützen unsere Kunden bzw. ihre Angehörigen bei allen behördlichen und medizinischen Fragen. Offizielle Anträge müssen jedoch durch die Bewohner, ihre Angehörigen bzw. Betreuer gestellt werden.
Wir haben Versorgungsverträge mit allen Pflege- und Krankenkassen. In den meisten Fällen ist der Umfang der Kassenleistungen für die Versorgung ausreichend. Darüber hinausgehende Leistungen können Sie persönlich mit uns vereinbaren. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen entwickeln wir ein individuelles und umfassendes Betreuungspaket.
Außerklinische Intensivpflege bezeichnet die Pflege und Betreuung schwerstpflegebedürftiger Patienten außerhalb des Krankenhauses, z. B. zu Hause oder in Wohngemeinschaften.
Der Pflegegrad wird durch die Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmt. Die Pflegebedürftigkeit ist eine dauerhafte, meist altersbedingte Einschränkung im täglichen Leben, welche durch eine Behinderung oder Krankheit verursacht ist. Die Person ist deshalb auf Pflege und/oder Hilfe im Alltag angewiesen. Es gibt 5 Pflegegrade, je nach Schwere der Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben.
Sollten sie als pflegender Angehöriger eine pflegebedürftige Person, ab einem Pflegegrad 2, zuhause pflegen und sie sind einmal verhindert diese Pflege zu übernehmen (Krankheit/Urlaub etc.). Können sie bei Bestehen des Pflegegrades in den letzten 6 Monaten die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen, für max. 6 Wochen/Jahr und max. 1685 Euro. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Verhinderungspflege
Alle pflegebedürftigen Personen, welche einen Pflegegrad haben, deren Pflege zuhause kurzfristig nicht möglich ist, können die Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen. Gründe für das nicht Erbringen der Pflege zuhause können auch hier Urlaub oder Entlastungsphase der pflegenden Angehörigen sein. Die Kurzzeitpflege wird in den meisten Fällen in der stationären Langzeitpflege übernommen. Die Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind jährlich 1854 Euro und bis zu 8 Wochen.
Ja, das können sie. Dadurch wird der Betrag nahezu verdoppelt und die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt in einem längeren Zeitraum, in der Zeit Ihrer Verhinderung oder Entlastungsphase.
Nein, dieser Betrag kann nicht ausgezahlt werden. Um diese Beträge zu erhalten, müssen sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und nachweislich die Leistungen durch einen Pflegedienst/Senioren- und Pflegeheim oder durch 3. erbracht haben, nachweisen.
Pflegegeld wird pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, um die häusliche Versorgung sicherzustellen. Die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, welcher Angehörige oder ehrenamtlich tätige Pflegende sie versorgen kann/soll.
Dies ist eine Leistung der Pflegekasse, diese umfasst die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person. Die Versorgung soll durch professionelle Pflegekräfte / Pflegedienst durchgeführt werden. Gern beraten wir Sie über unser Leistungsangebot und unterstützen Sie gern bei der Versorgung Ihrer Angehörigen.
Wenn sie die Sachleistungen nicht vollkommen ausschöpfen und einer kleiner Teil der Pflegeleistungen offen bleiben. Können sie sich diese anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen. Dazu werden sie von Ihrer Krankenkasse beraten.
Mit dem Pflegegrad 1 haben sie monatlich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro und einen Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro. Sie haben aber keinen Anspruch auf Pflegegeld. Diesen Betrag können sie zur Alltagshilfe einsetzen.
Alle pflegebedürftigen Personen, welche einen Pflegegrad haben und zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen von monatlich 131 Euro. Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und sollen Angehörige entlasten. Die Leistungen sind zum Teil Leitungen der ambulanten Pflege und Unterstützung im Alltag. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema vor Ort bei Ihnen zuhause?
Unser Pflege- und Serviceangebot beinhaltet die respektvolle Körperpflege, kompetente Behandlungspflege (Medikamente, Verbände, Blutzuckermessung etc.), gründliche Haushaltsführung, Vermittlung von Hausnotruf, Verhinderungspflege, Unterstützung bei allen Formalitäten, Vermittlung von Dienstleistungen (Fußpflege, Friseur etc.) und die Beratung pflegender Angehörigen.
Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden und Patienten trotz ihrer Pflegebedürftigkeit ein möglichst eigenständiges Leben führen können. Hierfür setzen wir auf einen engen, intensiven Austausch zwischen Kunden und unserem Pflegepersonal – damit gemeinsam Lösungen gefunden werden.